Verfahrensdokumentation – Was Unternehmer jetzt tun müssen
ACHTUNG! ACHTUNG! ACHTUNG! BMF-Schreiben Update vom 28.11.2019 zu GoBD!
Das aktuelle und ersetzende BMF-Schreiben vom 28.11.2019 bezüglich der Thematik GoBD finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
>> Hier geht’s zur Seite des Bundesfinanzministeriums.
Das BMF-Schreiben vom 11.07.2019 bezüglich der Thematik GoBD wurde einige Tage nach Veröffentlichung im Juli seitens des Bundesfinanzministeriums wieder zurückgezogen. Laut Aussage des Ministeriums sollte die veröffentlichten Neuregelungen bis Ende September noch einmal überarbeitet werden und wurde deshalb auf Weiteres entkräftet. An die Stelle des Schreibens vom 11.07.2019 tritt dann allerdings wieder das Schreiben vom 14.11.2014 und behält vorerst seine Regelungen, bis die neue Version veröffentlich wird.
Gemäß der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) muss jedes Unternehmen eine geschlossene Verfahrensdokumentation erstellen.
Aus dieser Dokumentation muss der Inhalt, der Aufbau, der Ablauf und die Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens sowie die angewendeten Datenschutzkonzepte, zur Sicherstellung aufbewahrungspflichtiger steuer- und handelsrechtlicher Dokumenten und Daten, sowie die notwendigen Prozesse im Rahmen eines „Internen Kontrollsystems“ (IKS) beschrieben werden, um somit vollständig und schlüssig ersichtlich für sachverständige Dritte zu sein.
Natürlich muss bei einer Erstellung der Verfahrensdokumentation festgestellt werden, ob die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme (DV-System) GoBD-konforme Verfahren gewährleisten, denn eine Verfahrensdokumentation heilt keine fehlende Ordnungsmäßigkeit.
Können Sie sich noch an unsere Veranstaltung zu diesem überaus wichtigen Thema erinnern? Nein? Hier geht es zu den Impressionen: Hier klicken.
Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 bezüglich der Thematik GoBD finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: Hier geht’s zur Seite des Bundesfinanzministeriums.