Kassengesetz 2020 – Bereiten Sie sich jetzt vor!
Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen für elektronische Kassen. Diese sollen Steuerhinterziehung bei Bargeschäften verhindern und die Kassenvorgänge manipulationssicher machen. Was Sie bei der Nachrüstung Ihrer Kasse oder bei der Neuanschaffung berücksichtigen müssen, erfahren Sie in diesem Video!
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ab 01.01.2020
- Ein Speichermodul
- Ein manipulationssicheres Speichermedium
- Eine digitale Schnittstelle, über die Kassenaufzeichnungen für die Betriebsprüfung exportiert werden können
- Einzelaufzeichnung
- Der Zeitpunkt des Beginns sowie der Beendigung oder des Abbruchs eines Kassenvorgangs
- Eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer
- Die Art und Daten des Vorgangs
- Die Zahlungsart
- Ein Prüfwert
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems
- Belegausgabepflicht
- In elektronischer Form oder
- In Papierform
- Mitteilungspflicht an das Finanzamt
- Name und Steuernummer des Unternehmers
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Anzahl und Seriennummern der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
- Datum der Anschaffung
- Datum der Außerbetriebnahme
Die An- bzw. Abmeldung eines Kassensystems nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt erfolgen.