Corona-Zukunftspaket Konjukturpaket
Guten Tag,
nun ist es raus, es gibt ein Corona-Zukunftspaket.
Viele tolle Dinge hat man beschlossen, die aber erst noch verabschiedet werden müssen.
Da die Verabschiedung des Zukunftspakets noch erfolgen muss, will ich gar nicht auf alle Punkte eingehen. Eins ist klar:
„Das Glück ist eine Möglichkeit, Probleme sind sicher!“
Peter Yacoub
Ich möchte mich heute nur mit Punkt 1. des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets kurz auseinandersetzen. Es geht darum, „die Konjunktur zu stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln“! (Der ist nicht von mir.)
Also, zum 01.07.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Ich will mich nur mit den Auswirkungen auseinandersetzen, die die Unternehmen betreffen. (Sie arbeiten umsatzsteuerfrei? Schönes Wochenende!)
Was bedeutet das aber für die, die Umsatzsteuer berechnen?
Fangen wir einfach an. Gaststätten haben es da prinzipiell einfach, ab dem 01.07.2020 werden wir für Sie in der Buchhaltung ein anderes Konto für die entsprechenden Erlösklassen benutzen und das war´s.
Unter anderem wurden noch vorher diese Regelungen getroffen:
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Möglicherweise sind es danach nur noch 5 %. Herzlichen Glückwunsch! Aber wir haben noch nicht Juli …
Diese einfache Lösung, mit den Erlöskonten gilt auch für den Einzelhandel, denn wer am 01.07.2020 etwas verkauft, der hat den gesenkten Steuersatz von 16 % oder 5 %. Auch noch einfach. Und auch das: jeder, der ganz klar ein Geschäft macht, was erst am 01.07. stattfindet und nicht vorher, hat es immer noch relativ einfach!
Aber!
Wenn Sie Rechnungen schreiben, dann müssen Sie dafür sorgen, dass die Software bis zum 01.07.2020 auch alle Steuersätze berechnen kann (19 %, 16 %, 7 %, 5 %) – darum sollten Sie sich vorher kümmern!
Und!
Wenn Sie selbst buchen, gilt das auch hier, Ihre Software sollte in der Lage sein, mit 16 % und 5 % und 19 % und 7 % umzugehen.
UND!
Benutzen Sie unbedingt für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2020 dafür andere Konten, Erlöse 16 % USt oder Erlöse 5 % (Erlöse 19 % und Erlöse 7 % wie vorher). Und stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Vorsteuerschlüssel (sind jetzt 4) benutzt werden, denn es gibt nun beide Steuersätze!
Die Älteren erinnern sich, das gab es schon mal! Was haben wir damals geflucht, dass das mitten im Jahr gemacht wurde! Die Abstimmungsarbeiten (und Kosten dafür) waren immens!
Aber das ist ja dann ab dem 01.01.2021 wieder vorbei?
Vorsicht, wenn Sie Leistungen aus Dezember 2020 im Januar 2021 abrechnen …
Und das sind sie schon, die teilfertige Arbeiten!
Sie werden sich schon einmal damit anfreunden müssen, dass Sie alles, was bis zum 30.06.2020 teilfertig haben, mit 19 % abrechnen müssen, denn die Leistung wurde bis zum 30.06. erbracht. Und alles was dann ab Juli 2020 fertiggestellt wird, wird nur mit 16 % abgerechnet.
Vielleicht haben Sie bereits Vorschüsse mit 19 % angefordert, die müssen dann später auch mit 19 % abgerechnet werden, während der Rest mit 16 % zu behandelt ist. Klingt komisch, ist aber so!
Können Sie mir noch folgen?
Ich denke, alles weitere an dieser Stelle wird zu komplex, um sich damit das Wochenende zu verderben, aber ich wollte Sie schon einmal vorwarnen. Und vielleicht kommt es ja noch anders, denn wie gesagt, dieses „Paket“ muss noch (bis zum 30.06.!) verabschiedet werden. Und man hat schon angedeutet, dass es dazu ein paar „Vereinfachungen“ geben soll. Hoffentlich!
Nur mal so zum Schluss.
Sie haben etwas falsch berechnet. Und ein Umsatzsteuer-Betriebsprüfer kommt in 2 oder 3 Jahren und stellt das fest. Irgendetwas, was 15.000,00 € gekostet hat und Sie haben, ohne böse Absicht teilweise (50 %) die falsche Steuer berechnet. Dann macht das 225,00 € aus und die will der Prüfer von Ihnen. Werden Sie sich den Betrag dann vom Kunden holen? Und das ist vielleicht 10 mal passiert?
Wir sollten davon ausgehen, dass der Staat in Zukunft Geld braucht. Und wo holt er sich das? Und damit das einfach ist, fragt der Prüfer dann noch nach Ihrer Verfahrensdokumentation …
Das kann vielleicht noch teuer werden! (Ist alles nicht so einfach! Oma Margot)
Trotzdem!
Schönes Wochenende, bereiten Sie sich vor, wenn die Entfesselung beginnt!
Zum Dokument: Corona-Folgen bekämpfen,Wohlstand sichern,Zukunftsfähigkeit stärken
Ergebnis Koalitionsausschuss 3.Juni2020